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Ringwickelmaschine DTR 80 F / 80 FH
Ringwickelmaschine zum Wickeln von Ringen und auf Trommeln für Kabel und ähnlichen Materialien mit einem Durchmesser von 3 – 35 mm. Mit Hand- oder Elektrohydraulischem Trommelhub.
Grundgerät bestehend aus:
Stabile Schweißkonstruktion 4 großen Fahr-Rollen, Schutzhaube mit
Sicherheitsschaltung und Aufnahmevorrichtung für ein Längenmessgerät, Antriebsachse zur Montage eines Ringwickelkopfes und einer Kabeltrommel. Antrieb durch sanft anlaufenden stufenlos regelbaren Elektromotor. Einfache Längeneingabe über elektronischen Vorwahlzähler.
Technische Daten
Wickelgutdurchmesser
Wickeldrehzahl
Tragkraft
Drehmoment
Motorleistung
Elektrischer Anschlussspannung
Kabeleinlaufhöhe
Abmessungen (B x T x H)
Gewicht
Trommelabmessung
- Durchmesser
- Breite bei Bohrung 50 mm
- Breite bei Bohrung 80 mm
Ringabmessungen mit Ringwickelkopf DTW 35K
Ringwicklertragkraft
Außendurchmesser
Kerndurchmesser
Wickelbreite
Varianten
Ringwickelmaschine DTR 80 F (Hand-Hydraulische Hebevorrichtung)
Ringwickelmaschine DTR 80 FH (Elektro-Hydr. Hebevorrichtung)
Zubehör
Kabel-Längenmessmaschinen mit elektronischem Zähler mit Speicherung der Messdaten.
Für Einsatz in Kabelspulmaschinen und für stationären Einsatz. Dafür wird ein Netzteil (Stromversorgung) benötigt. Beim Einsatz auf einer Spulmaschine erfolgt die Stromversorgung durch die Maschine. Sehr robuste Konstruktion. Durch grossen Messradumfang von 1 m hohe Messgenauigkeit von ± 0,5 %, Genauigkeitsklasse III, bei Temperaturen von 5-40°C.
Mit Konformitätsbewertung gemäß EU-Richtlinie 2014/32/EU, Anhang MI-009, europaweit gültig. Konformitätsbewertungsverfahren mit Baumusterprüfung nach Modul B und Produktprüfung nach Modul F. Serienmäßig mit 3,5 Zoll Farb-Touchscreen inkl. elektrischem Vorwahlzähler.
Längenmessgerät M 20
für Kabel und ähnliches Messgut von 1 – 20 mm mit Führungsrollen zum Abspulen aus Kabelregalen oder Kabeltrommeln.
Messradumfang:
Messgenauigkeit:
Abmessung (B x H x T):
Gewicht:
Längenmessgerät M 20
Längenmessgerät M 20 S (Kabel 1 – 20 / Draht (-Seile) 1 – 8 mm)
Längenmessgerät M 40
für Kabel und ähnliches Messgut von 3 – 40 mm mit Führungsrollen zum Abspulen aus Kabelregalen oder Kabeltrommeln.
Messradumfang:
Messgenauigkeit:
Abmessung (B x H x T):
Gewicht:
Varianten
Längenmessgerät M 40
Längenmessgerät M 40 S (Kabel 3 – 20 / Draht 3 – 22 mm)
Rollenbogen RB/S 4090
Rollenbogen 90°, zum direkten Anbau an M 40 (S) Zum direkten Abspulen aus oberen Regaletagen
Varianten
Rollenbogen RB 4090
Rollenbogen RBS 4090 (Draht, Seile)
Steuerarm für Niveauregelung
Steuerarm mit Niveauregleung für schonendes Spulen von Glasfaser- und empfindlichen CU-Kabeln bis D 12 mm. Leichter Steuerarm aus Alu mit Einlaufrollenbogen R 150 mm, mit hochstellbaren Gewichten zur Anpassung an Spulvorgang. Der SAA ist einfach abzunehmen zum Spulen von grösseren Kabeln.
SAA 20 an M 20
SAA 40 an M 40
Laser-Pointer LP 10
Laser-Pointer für einfache und genaue Einstellung und Kontrolle der Kabelverlegung auf dem Ringwickler oder auf der Trommel an den DTR und TR Spulmaschinen. Die Befestigung erfolgt am Verlegearm oder am Längenmessgerät LM 20-80.
Elektronische Kabelverlegeeinrichtung REL 26 D
Automatisch elektronische Kabelverlegeeinrichtung. Komfortables Verlegen über Joystick, Steigung kann stufenlos während des Wickelvorgangs verändert werden.
Modell REL 26 D passend zu DTR 80 / 100
Kabel-Ø: 3 – 40 mm
kg: 19,0
Kabelverlegearm BRD
Kabelverlegearm teleskopierbar für besonders empfindliche Kabel an DTR Maschinen.
Varianten
BRD 20 an M 20
BRD 20S an M 20S
BRD 40 an M 40
BRD 40S an M 40S
Handschneidvorrichtung BRD S35
Kabel-Hand-Schneidvorrichtung inkl. einklappbarer Anschraubplatte Stahlführung, zur Montage an einer Kabel-Längenmessmaschine M /MZ 40 und M / MZ 60 für Kabel bis ∅ 35 mm.
Kabelschneidkopf hydraulisch HKS 40
zum Anbau an Längenmessgerät M / MZ 40 für Kupferkabel bis max.40 mm. Nicht geeignet für Stahlseile. Nur für Ringwickelmaschine DTR 80 und DTR 100 FH
Ringwickelkopf DTW 80
erstellbarer, konischer Wickelkern und Breitenverstellung zum Abbinden von Kabelringen, klappbarer Frontstern. Aus Stahl, pulverbeschichtet RAL 2004 orange, sowie feuerverzinkt. Passend zu Ringwickelmaschine DTR 80 FH.
Ringwicklertragkraft:
Außendurchmesser:
Kerndurchmesser:
Wickelbreite:
Wickellängen - Kabel-Ø 10 mm:
Wickellängen - Kabel-Ø 20 mm:
Gewicht Ringwickelkopf:
Wichtiger Hinweis
Konformitätsbewertung für Längenmessmaschinen MZ/M 20-60 /S
Seit dem 1. November 2016 ist die neue EU-Richtlinie 2014/32/EU (MID) endgültig anzuwenden und findet im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die Umsetzung in deutsches Recht. Neben dem korrekten Messen von Längen wurden die Anforderungen an die Protokollierung, Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Messungen deutlich erhöht. Die wesentliche Änderung liegt dabei in der Forderung nach einer dauerhaften und verfälschungssicheren Speicherung aller Messungen.
Konkret verlangt der Gesetzgeber, dass Informationen zu jeder Messung sicher, dauerhaft und unveränderbar abgespeichert werden müssen. Relevant sind dabei neben der eigentlichen Länge auch Datum und Uhrzeit der Messung sowie Informationen über das verwendete Messgerät. All diese Daten sind über eine eindeutige und einmalige Kennung zu identifizieren, mit dem Ziel einer durchgehenden Rückverfolgbarkeit jeder Messung. Dies bedeutet, dass nur noch Maschinen in Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderung erfüllen und durch eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. PTB oder Eichamt) im Zuge einer Konformitätsbewertung abgenommen wurden. Die erfolgreiche Bewertung der Messgeräte wird durch die ausgestellte Konformitätserklärung des Herstellers bestätigt und hat europaweit Gültigkeit.
Für Firmen die Kabel im geschäftlichen Verkehr an Dritte verkaufen möchten, ergibt sich daraus, dass zukünftig nur noch Längenmessgeräte bezogen werden dürfen, die diese Forderungen erfüllen. Der Käufer einer Messmaschine mit Konformitätserklärung ist dabei verpflichtet, die Messmaschine unmittelbar nach dem Erwerb bei der für ihn zuständigen Stelle (in Deutschland unter www.eichamt.de) anzumelden. Maschinen mit einer Konformitätserklärung von Vetter gelten bis zum jeweils national geregelten Eichfristablauf als gültig geeicht. Für Deutschland gilt dabei, dass, solange keine Beschädigung einer Plombe/Versiegelung erfolgt oder die Verkehrsfehlergrenze (entspricht dem doppelten Wert der angegebenen Toleranz) nicht überschritten wird, die Gültigkeit der Konformitätsbewertung unbegrenzt ist. Andere Länder können hierzu abweichende Regelungen haben. Diese sind den gültigen nationalen Gesetzen zu entnehmen.
Bei Erlöschen der Konformitätsbewertung aufgrund oben genannter Gründe ist durch das zuständige Eichamt eine Nacheichung durchzuführen. Vor dieser Nacheichung ist eine Überprüfung, Justierung und Kalibrierung der Messmaschine durch ausgebildetes Personal zu empfehlen.
Die Maschinen der neuen M-Baureihe von Vetter können, dank der durch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS in der Schweiz ausgestellten EU-Baumusterprüfbescheinigung, unabhängig von der Verwendung als Messgerät auf Spulmaschinen oder als Stand-alone-Lösung für den individuellen Einsatz, europaweit eingesetzt werden. Sie bieten für Käufer und Verkäufer von Kabeln die geforderte Einheitlichkeit, Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Gleichzeitig ermöglicht das modulare Konzept der neuen Baureihe auch den Einsatz im Direktverkauf oder für die rein interne Verwendung und rundet somit das gesamte Anwendungsspektrum im Bereich der Kabellängenmessung ab.