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Universal-Umspulmaschine DE 30
Universal-Umspulmaschine DTR 80
Universal- Kabelspulmaschine DE 30 F / DE 30 SF
Ringwickelmaschine zum Wickeln von Ringen und auf Spulen für Kabel und ähnlichen Materialien mit einem Durchmesser von 1 – 30 mm. In zwei Drehzahlbereichen können dem Kabel-D angepasste Geschwindigkeiten von 0 bis 140 U/min eingestellt werden. Eine automatische Sperre verhindert, dass im falschen Drehzahlbereich gearbeitet wird. Die DE 30 ist daher eine Maschine für zwei Anwendungen: Spulen von kleinen Elektronik- oder Telekommunikationskabeln mit hohen Wickeldrehzahlen und Spulen von grösseren Kabeln mit reduzierter Geschwindigkeit. Dadurch ist die DE 30 besonders für das Spulen von sensiblen Kabeln geeignet. Für solche Kabel kann eine Zugkraftbegrenzung eingegeben werden. Einfache und sichere Bedienung der Maschine über Touch-Screen mit zusätzlichen mechanischen Tastern und Poti. Die DE 30 SF mit elektronischer Verlegung des Kabels ermöglicht ein gleichmässiges Schichten auf der Trommel. Die Einstellung der Wendepunkte erfolgt über Taster und die Eingabe des Kabeldurchmessers über einen Drehregler. Korrekturen beider Parameter sind während des Spulens möglich. Wendepunkteinstellung durch Laserpointer. Bei der DE 30 F erfolgt die Verlegung des Kabels manuell.
Grundgerät bestehend aus:
Stahlprofilrahmen mit 4 Lenk-Stopp-Rollen, Schutzhaube mit Sicherheitsschaltung und Aufnahmevorrichtung für ein Längenmessgerät, Antriebsachse zur Montage eines Ringwickelkopfes und einer Trommelaufnahme. Antrieb durch sanft anlaufenden stufenlos regelbaren Stirnradgetriebemotor.
Vorbereitet für Aufbau von Messgeräten nach EU-Richtlinie
2014/32/EU.
Technische Daten
Wickelgutdurchmesser:
Wickeldrehzahl:
Ringwicklertragkraft:
Spulenabmessung
- Durchmesser:
- Breite:
Drehmoment:
Motorleistung:
Elektrischer Anschlussspannung:
Kabeleinlaufhöhe:
Abmessungen (B x T x H):
Gewicht:
Varianten
Ringwickelmaschine DE 30 F (manuelle Kabelverlegeeinheit)
Ringwickelmaschine DE 32 SF (automatische Kabelverlegeeinheit)
Zubehör
Kabel-Längenmessmaschinen mit elektronischem Zähler mit Speicherung der Messdaten.
Für Einsatz in Kabelspulmaschinen und für stationären Einsatz. Dafür wird ein Netzteil
(Stromversorgung) benötigt. Beim Einsatz auf einer Spulmaschine erfolgt die Stromversorgung
durch die Maschine. Sehr robuste Konstruktion. Durch grossen Messradumfang von 1 m hohe Messgenauigkeit von ± 0,5 %, Genauigkeitsklasse III, bei Temperaturen von 5-40°C.
Mit Konformitätsbewertung gemäß EU-Richtlinie 2014/32/EU, Anhang MI-009, europaweit gültig. Konformitätsbewertungsverfahren mit Baumusterprüfung nach Modul B und Produktprüfung nach Modul F. Serienmäßig mit 3,5 Zoll Farb-Touchscreen inkl. elektrischem Vorwahlzähler.
Längenmessgerät M 20
für Kabel und ähnliches Messgut von 1 – 20 mm mit Führungsrollen zum Abspulen aus Kabelregalen oder Kabeltrommeln.
Technische Daten
Messradumfang:
Messgenauigkeit:
Abmessung (B x H x T):
Gewicht:
Längenmessgerät M 20
Längenmessgerät M 20 S (Kabel 1 – 20 / Draht (-Seile) 1 – 8 mm)
Längenmessgerät M 40
für Kabel und ähnliches Messgut von 3 – 40 mm mit Führungsrollen zum Abspulen aus Kabelregalen oder Kabeltrommeln.
Technische Daten
Messradumfang:
Messgenauigkeit:
Abmessung (B x H x T):
Gewicht:
Varianten
Längenmessgerät M 40
Längenmessgerät M 40 S (Kabel 3 – 20 / Draht 3 – 22 mm)
Stromzuführung SZ 3
von oben zu Ringwickelmaschinen DE 30 F/SF, zweiteilig. Als Zubehör oder zur Nachrüstung an bereits gelieferten Maschinen.
Rollenbogen RB/S 4090
Rollenbogen 90°, zum direkten Anbau an M 40 (S) Zum direkten Abspulen aus oberen Regaletagen
Varianten
Rollenbogen RB 4090
Rollenbogen RBS 4090 (Draht, Seile)
Automatische Messeinheit ACD 75
für Kabeldurchmesser beim Einführen des Kables in Spulmaschine an DE 30SF. Messwert wird direkt in elektron. Verlegeeinrichtung eingegeben. Eine Korrektur des Durchmessers ist über Poti im Bedienpult möglich. Für Anbau an M 20 bis M 60 geeignet.
Hublänge: 75 mm.
Laser-Pointer LP 10
Laser-Pointer für einfache und genaue Einstellung und Kontrolle der Kabelverlegung auf dem Ringwickler oder auf der Trommel an den DTR und TR Spulmaschinen. Die Befestigung erfolgt am Verlegearm oder am Längenmessgerät LM 20-80.
Handhebelschere HK 35
an Messgerät LM 20 + LM 40 zu montieren für Kabel bis ∅ 35 mm
Varianten
Handhebelschere HK 35
Handhebelschere HS 35 für Draht (-Seile) 1 – 10 mm)
Träger TK 10
Zur Aufnahme von Ringabwickler DA 70, DA 80 und Rollenbogen RB 45
Abwickelvorrichtung Modell DA 70 / DA 80
Zum Aufstecken am Grundgestell in Verbindung mit TK 10.
Technische Daten
Außen-ø DA 70:
Außen-ø DA 80:
Ringhöhe:
4 Dorne verstellbar:
Gewicht:
Belastung:
Rollenbogen RB 45
zum Abspulen von Kabeltrommeln aus oberen Etagen von Regalen, inkl. Halter zur Aufnahme auf Träger TK 10.
Ringwickelkopf DW 20
Wickelkopf mit festem, konischen Wickelkern und Abbindenuten zum Abbinden von Kabelringen.
Passend zu Ringwickelmaschine D 30.
Technische Daten siehe unten.
Wickelkopfadapter notwendig
Ringwickelkopf DW 26VK
verstellbarer, konischer Wickelkern und Breitenverstellung zum Abbinden von Kabelringen, klappbarer Frontstern.
Aus Stahl, pulverbeschichtet RAL 2004 orange, sowie feuerverzinkt.
Passend zu Ringwickelmaschinen DH 28-30 und DE 26-32.
Technische Daten siehe unten.
Ringwickelkopf DW 30 VK
konischer Wickelkern mit Breitenverstellung zum Abbinden von Kabelringen, klappbarer Frontstern.
Aus Stahl, pulverbeschichtet RAL 2004 orange.
Passend zu Ringwickelmaschinen DH 28, DH 30 und D 30.
Technische Daten siehe unten.
Wickelköpfe
Aussen-Ø
Kern-Ø
Wickelbreite
Wickelvolumen
- Kabel-Ø mm / m
Tragfähigkeit
Gewicht
Wickelköpfe
Aussen-Ø
Kern-Ø
Wickelbreite
Wickelvolumen
- Kabel-Ø mm / m
Tragfähigkeit
Gewicht
Wickelköpfe
Aussen-Ø
Kern-Ø
Wickelbreite
Wickelvolumen
- Kabel-Ø mm / m
Tragfähigkeit
Gewicht
Kabelzugschlaufe KS 300
zur Befestigung des Kabelanfangs auf Wickelköpfen. 2 Schlaufen verpresst.
Standardzubehör für alle Wickelköpfe. Länge: 300 mm / Draht-Ø: 2 mm
Klemmexzenter KE 41
zum Einspannen des Kabelanfangs, passend für alle Wickelköpfe
Spannbereich 1 – 41 mm
Spulenaufnahme DS 32H
für Holz- und Pappspulen bis max. 850 mm Außendurchmesser,
Trommelbreite B in Abhängigkeit des Spundlochdurchmessers D:
B = 400 mm bei D 80 mm
B = 360 mm bei D 50 mm
B = 330 mm bei D 35 mm
bestehend aus:
– Aufnahmewelle 30 x 550
– 2 Zentrierkonen 80 x 40 + 80 x 70
– 2 Mitnehmerbolzen 12 x 70 + 12 x 40
– 1 Mitnehmerarm 40 x 10 x 240
Technische Daten
Zentrierbohrung der Spule:
Außendurchmesser:
Spulenbreite:
Spulengewicht:
Wichtiger Hinweis
Nationale Regelung für Deutschland:
Der Käufer muss Messmaschine sofort bei zuständigem Eichamt anmelden.
– Eichfrist beträgt 2 Jahre
– Eichfrist endet sofort wenn Plombe an der Messmaschine zerstört wurde oder Fehlermessgrenze (Doppelte der Messtoleranz) überschritten wird.
———————————
Andere europäische Länder:
– abweichende Regelungen können gelten.
– diese sind den nationalen Gesetzen zu entnehmen.
Konformitätsbewertung für Längenmessmaschinen MZ/M 20-60 /S
Seit dem 1. November 2016 ist die neue EU-Richtlinie 2014/32/EU (MID) endgültig anzuwenden und findet im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die Umsetzung in deutsches Recht. Neben dem korrekten Messen von Längen wurden die Anforderungen an die Protokollierung, Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Messungen deutlich erhöht. Die wesentliche Änderung liegt dabei in der Forderung nach einer dauerhaften und verfälschungssicheren Speicherung aller Messungen.
Konkret verlangt der Gesetzgeber, dass Informationen zu jeder Messung sicher, dauerhaft und unveränderbar abgespeichert werden müssen. Relevant sind dabei neben der eigentlichen Länge auch Datum und Uhrzeit der Messung sowie Informationen über das verwendete Messgerät. All diese Daten sind über eine eindeutige und einmalige Kennung zu identifizieren, mit dem Ziel einer durchgehenden Rückverfolgbarkeit jeder Messung. Dies bedeutet, dass nur noch Maschinen in Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderung erfüllen und durch eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. PTB oder Eichamt) im Zuge einer Konformitätsbewertung abgenommen wurden. Die erfolgreiche Bewertung der Messgeräte wird durch die ausgestellte Konformitätserklärung des Herstellers bestätigt und hat europaweit Gültigkeit.
Für Firmen die Kabel im geschäftlichen Verkehr an Dritte verkaufen möchten, ergibt sich daraus, dass zukünftig nur noch Längenmessgeräte bezogen werden dürfen, die diese Forderungen erfüllen. Der Käufer einer Messmaschine mit Konformitätserklärung ist dabei verpflichtet, die Messmaschine unmittelbar nach dem Erwerb bei der für ihn zuständigen Stelle (in Deutschland unter www.eichamt.de) anzumelden. Maschinen mit einer Konformitätserklärung von Vetter gelten bis zum jeweils national geregelten Eichfristablauf als gültig geeicht. Für Deutschland gilt dabei, dass, solange keine Beschädigung einer Plombe/Versiegelung erfolgt oder die Verkehrsfehlergrenze (entspricht dem doppelten Wert der angegebenen Toleranz) nicht überschritten wird, die Gültigkeit der Konformitätsbewertung unbegrenzt ist. Andere Länder können hierzu abweichende Regelungen haben. Diese sind den gültigen nationalen Gesetzen zu entnehmen.
Bei Erlöschen der Konformitätsbewertung aufgrund oben genannter Gründe ist durch das zuständige Eichamt eine Nacheichung durchzuführen. Vor dieser Nacheichung ist eine Überprüfung, Justierung und Kalibrierung der Messmaschine durch ausgebildetes Personal zu empfehlen.
Die Maschinen der neuen M-Baureihe von Vetter können, dank der durch das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS in der Schweiz ausgestellten EU-Baumusterprüfbescheinigung, unabhängig von der Verwendung als Messgerät auf Spulmaschinen oder als Stand-alone-Lösung für den individuellen Einsatz, europaweit eingesetzt werden. Sie bieten für Käufer und Verkäufer von Kabeln die geforderte Einheitlichkeit, Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Gleichzeitig ermöglicht das modulare Konzept der neuen Baureihe auch den Einsatz im Direktverkauf oder für die rein interne Verwendung und rundet somit das gesamte Anwendungsspektrum im Bereich der Kabellängenmessung ab.